Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 16.03.2011

Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1683
BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10 (https://dejure.org/2010,1683)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2010 - III ZR 56/10 (https://dejure.org/2010,1683)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - III ZR 56/10 (https://dejure.org/2010,1683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 265 ZPO
    Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der rechtshängigen Forderung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 265
    Erneute Verjährungshemmung durch Klageerhebung auch des Zessionars

  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung einer rechtshängigen, abgetretenen Forderung durch Rechtshängigmachung des Anspruchs durch den Zessionar im Vorprozess

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verjährungshemmung bei unzulässiger Klageerhebung

  • rewis.io

    Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der rechtshängigen Forderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der rechtshängigen Forderung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 265
    Erneute Hemmung der Verjährung durch Rechtshängigmachen einer bereits rechtshängig abgetretenen Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 265
    Hemmung der Verjährung einer rechtshängigen, abgetretenen Forderung durch Rechtshängigmachung des Anspruchs durch den Zessionar im Vorprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Abtretung: Hemmt Klage des Zessionars die Verjährung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abtretung und Verjährung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 265
    Verjährungshemmung einer abgetretenen rechtshängigen Forderung durch erneute Klageerhebung des Zessionars

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Hemmung der Verjährung einer abgetretenen rechtshängigen Forderung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erneute Klage durch den Zessionar nach Abtretung einer rechtshängigen Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abtretung: Hemmt Klage des Zessionars die Verjährung, wenn der Zedent bereits Klage erhoben hat und diese später zurücknimmt? (IBR 2011, 1470)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2193
  • MDR 2011, 253
  • VersR 2011, 1459
  • WM 2011, 321
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
    Maßgebend für die Frage der Berechtigung ist die materiell-rechtliche Verfügungsbefugnis (vgl. nur BGH, Urteile vom 9. November 1966 - V ZR 176/63, BGHZ 46, 221, 229 und 3. Juli 1980 - IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1, 4).

    Berechtigter kann auch der materiell-rechtlich wirksam zur Durchsetzung einer Forderung Ermächtigte sein (BGH, Urteil vom 16. September 1999 - VII ZR 385/98, NJW 1999, 3707), selbst wenn das für die Klageerhebung in gewillkürter Prozessstandschaft als Zulässigkeitsvoraussetzung notwendige schutzwürdige rechtliche Interesse des Klägers fehlt (BGH, Urteil vom 3. Juli 1980, aaO S. 4 ff).

    Auch dann, wenn dem Forderungsinhaber die Prozessführungsbefugnis fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1980, aaO S. 4 ff) oder der Anspruch anderweitig rechtshängig gemacht worden ist (vgl. Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung 2009, § 204 Rn. 27), hemmt die unzulässige Klage des materiell Berechtigten die Verjährung.

  • BGH, 28.09.2004 - IX ZR 155/03

    Hemmung der Verjährung des Anfechtungsanspruchs durch Antrag des

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
    b) Jedoch hemmt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auch die unzulässige Klage eines Berechtigten die Verjährung (vgl. nur Urteile vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92, NJW-RR 1994, 514, 515; vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03, BGHZ 160, 259, 263; und 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06, NJW 2008, 519 Rn. 24, jeweils m.w.N.).

    An dieser Rechtslage hat sich durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) nichts geändert (so auch BGH, Urteil vom 28. September 2004, aaO S. 262 f).

  • BGH, 09.11.1966 - V ZR 176/63

    ZVG-Einstellung wg. Deckung durch Versicherungssumme

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
    Maßgebend für die Frage der Berechtigung ist die materiell-rechtliche Verfügungsbefugnis (vgl. nur BGH, Urteile vom 9. November 1966 - V ZR 176/63, BGHZ 46, 221, 229 und 3. Juli 1980 - IVa ZR 38/80, BGHZ 78, 1, 4).

    Berechtigter ist somit der Rechtsinhaber, es sei denn, es fehlt ihm ausnahmsweise diese Befugnis, wie etwa im Falle der Insolvenz (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juni 1965 - III ZR 219/63, LM § 209 BGB Nr. 13; BGH, Urteil vom 26. Januar 1966 - Ib ZR 94/64, LM § 209 BGB Nr. 14) oder der Nachlassverwaltung (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1966, aaO); dann ist der Insolvenzverwalter oder der Nachlassverwalter Berechtigter.

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
    b) Jedoch hemmt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auch die unzulässige Klage eines Berechtigten die Verjährung (vgl. nur Urteile vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92, NJW-RR 1994, 514, 515; vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03, BGHZ 160, 259, 263; und 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06, NJW 2008, 519 Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
    Dies gilt etwa für die Klage vor einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - VIII ZR 24/77, NJW 1978, 1058; Senat, Urteil vom 11. Juni 1992 - III ZR 134/91, BGHR BGB § 209 Abs. 1 Klageerhebung 4, insoweit in BGHZ 118, 368 nicht abgedruckt), für das Fehlen des Feststellungsinteresses bei einer Feststellungsklage (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 49/62, BGHZ 39, 287, 291 und 25. Februar 1988 - VII ZR 348/86, BGHZ 103, 298, 302) oder für eine wegen Nichteinhaltung eines vorgeschriebenen Vorverfahrens unzulässige Klage (Senat, Urteil vom 20. Dezember 1973 - III ZR 154/71, LM TelegrafenwegeG Nr. 3/4).
  • BGH, 22.02.1978 - VIII ZR 24/77

    Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit eines Gerichts - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
    Dies gilt etwa für die Klage vor einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - VIII ZR 24/77, NJW 1978, 1058; Senat, Urteil vom 11. Juni 1992 - III ZR 134/91, BGHR BGB § 209 Abs. 1 Klageerhebung 4, insoweit in BGHZ 118, 368 nicht abgedruckt), für das Fehlen des Feststellungsinteresses bei einer Feststellungsklage (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 49/62, BGHZ 39, 287, 291 und 25. Februar 1988 - VII ZR 348/86, BGHZ 103, 298, 302) oder für eine wegen Nichteinhaltung eines vorgeschriebenen Vorverfahrens unzulässige Klage (Senat, Urteil vom 20. Dezember 1973 - III ZR 154/71, LM TelegrafenwegeG Nr. 3/4).
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07

    Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung durch Klage eines ursprünglichen

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
    Davon abgesehen sollte § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB aber der Vorschrift des § 209 Abs. 1 BGB a.F. weiterhin entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07, NJW 2010, 2270 Rn. 38 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/6040, S. 113).
  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
    b) Jedoch hemmt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auch die unzulässige Klage eines Berechtigten die Verjährung (vgl. nur Urteile vom 19. Januar 1994 - XII ZR 190/92, NJW-RR 1994, 514, 515; vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03, BGHZ 160, 259, 263; und 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06, NJW 2008, 519 Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 134/91

    Ausnahme vom Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
    Dies gilt etwa für die Klage vor einem örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - VIII ZR 24/77, NJW 1978, 1058; Senat, Urteil vom 11. Juni 1992 - III ZR 134/91, BGHR BGB § 209 Abs. 1 Klageerhebung 4, insoweit in BGHZ 118, 368 nicht abgedruckt), für das Fehlen des Feststellungsinteresses bei einer Feststellungsklage (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 49/62, BGHZ 39, 287, 291 und 25. Februar 1988 - VII ZR 348/86, BGHZ 103, 298, 302) oder für eine wegen Nichteinhaltung eines vorgeschriebenen Vorverfahrens unzulässige Klage (Senat, Urteil vom 20. Dezember 1973 - III ZR 154/71, LM TelegrafenwegeG Nr. 3/4).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 385/98

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahme eines Prozeßstandschafters

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10
    Berechtigter kann auch der materiell-rechtlich wirksam zur Durchsetzung einer Forderung Ermächtigte sein (BGH, Urteil vom 16. September 1999 - VII ZR 385/98, NJW 1999, 3707), selbst wenn das für die Klageerhebung in gewillkürter Prozessstandschaft als Zulässigkeitsvoraussetzung notwendige schutzwürdige rechtliche Interesse des Klägers fehlt (BGH, Urteil vom 3. Juli 1980, aaO S. 4 ff).
  • BGH, 22.05.1963 - VIII ZR 49/62

    Verjährung des Wandlungsanspruchs bei Nachbesserungspflicht des Verkäufers

  • BGH, 20.12.1973 - III ZR 154/71

    Voraussetzungen der Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung

  • BGH, 24.06.1965 - III ZR 219/63

    Freigabe eines Anspruchs aus der Konkursmasse durch den Konkursverwalter -

  • BGH, 26.01.1966 - Ib ZR 94/64
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    aa) Die durch die Zustellung des Mahnbescheides bewirkte Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB setzt voraus, dass der materiell Berechtigte den Anspruch geltend macht (vgl. zu § 209 Abs. 1 und 2 aF BGH, Urteil vom 16. September 1999 - VII ZR 385/98, NJW 1999, 3707; zu § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07, TranspR 2010, 200 Rn. 28 und Urteil vom 9. Dezember 2010 - III ZR 56/10, NJW 2011, 2270 Rn. 9; zu § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB BGH, Versäumnisurteil vom 20. Juni 2013 - VII ZR 71/11, NJW-RR 2013, 1169 Rn. 12; MünchKomm.BGB/Grothe, 7. Aufl., § 204 Rn. 17; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2014, § 204 Rn. 6).
  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

    Dass diese Klage mangels Bestimmtheit des Antrags unzulässig war, steht der Hemmungswirkung nicht entgegen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2010 - III ZR 56/10, NJW 2011, 2193 Rn. 13 f mwN).
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regress gegen einen Arzt wegen fehlerhaft

    Auch unzulässige Rechtsbehelfe hemmen die Verjährung (vgl allgemein zur Hemmungswirkung unzulässiger Leistungsklagen BGH vom 9.12.2010, NJW 2011, 2193 RdNr 13, 15 und BGH vom 24.5.2012, NJW 2012, 2180 RdNr 17; zur Klageerhebung bei einem unzuständigen Gericht BSG vom 28.9.2006, BSGE 97, 125 = SozR 4-1500 § 92 Nr. 3, RdNr 12 und BSG vom 20.10.2010, SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 24) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,626
BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 (https://dejure.org/2011,626)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 (https://dejure.org/2011,626)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 (https://dejure.org/2011,626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB 2, § 11 Abs 3 Nr 2 SGB 2
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die leistungsmindernde Anrechnung von Verletztenrenten auf "Hartz IV-Leistungen"

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als ein dem Grunde nach leistungsminderndes Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung sowie des ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als ein dem Grunde nach leistungsminderndes Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung sowie des ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Anrechnung von Verletztenrenten auf Alg II ("Hartz IV-Leistungen") - kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die leistungsmindernde Anrechnung von Verletztenrenten auf "Hartz IV-Leistungen"

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die leistungsmindernde Anrechnung von Verletztenrenten auf "Hartz IV-Leistungen"

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als ein dem Grunde nach leistungsminderndes Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung sowie des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletztenrente und Hartz IV

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verletztenrente ist auf Hartz-IV-Leistungen anzurechnen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung der Verletztenrente auf Hartz IV-Leistungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Anrechnung der Verletztenrente verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Vollanrechnung von Verletztenrente auf Hartz IV

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Volle Anrechnung der Verletztenrente auf "Hartz IV-Leistungen" nicht verfassungswidrig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 377
  • NJW 2011, 2193
  • NZS 2011, 895
  • NJ 2011, 305
  • FamRZ 2011, 871
  • DÖV 2011, 573
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (54)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich ohne Weiteres aus dem Grundgesetz und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 34, 118 ; 100, 195 ; 102, 41 ; 116, 229 ) beantworten.

    Sie ist von Rechts wegen nicht zur Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts bestimmt, sondern stellt eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität dar und soll zugleich die Mehraufwendungen ausgleichen, die der Beschädigte gegenüber einem gesunden Menschen hat (vgl. BVerfGE 102, 41 ; BVerwGE 101, 86 m.w.N.).

    Sie zeichnet sich vor allem durch eine besondere immaterielle oder ideelle Komponente aus, die sich seit Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes stetig dadurch erhöht hat, dass durch weitere Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (z.B. Hilfsmittel) fast jeder schädigungsbedingte Mehraufwand abgedeckt ist (dazu BVerfGE 102, 41 ).

    Anders als bei der Verletztenrente lässt sich die Bestimmung der Grundrente zu einem anderen Zweck als der Sicherung des Lebensunterhalts dem Wortlaut, der Systematik und der Entstehungsgeschichte des Bundesversorgungsgesetzes hinreichend deutlich entnehmen (vgl. BVerfGE 102, 41 ).

    Ihre besondere Funktion zeigt sich auch darin, dass sie bei der Bemessung anderer staatlicher Leistungen grundsätzlich unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 102, 41 ; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 34 f.).

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich ohne Weiteres aus dem Grundgesetz und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 34, 118 ; 100, 195 ; 102, 41 ; 116, 229 ) beantworten.

    Werden bei der Gewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung die Empfänger anderer Sozial- oder Entschädigungsleistungen in unterschiedlicher Weise der Einkommensanrechnung unterworfen, müssen zwischen den Empfängern einer nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Leistung und den Empfängern einer nichtprivilegierten Leistung Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 100, 195 ; 116, 229 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 18).

    Gerade auch Letzteres verleiht der Grundrente eine Sonderstellung innerhalb der sonstigen öffentlich-rechtlichen Leistungen (vgl. insoweit auch BVerfGE 116, 229 ), die der Verletztenrente in der geltenden Rechtsordnung und Rechtspraxis nicht zukommt (vgl. insoweit oben I. 1. c) bb)).

    Das Schmerzensgeld dient seiner gesetzlichen Funktion nach nicht zur Deckung des Lebensunterhalts, sondern ausschließlich zur Abdeckung eines Schadens immaterieller Art. Es soll, wie sich bereits aus dem Wortlaut von § 253 Abs. 2 BGB ergibt, eine erlittene oder andauernde Beeinträchtigung der körperlichen und seelischen Integrität, insbesondere auch Erschwernisse, Nachteile und Leiden, die über den Schadensfall hinaus anhalten und die nicht durch die materielle Schadensersatzleistung abgedeckt sind, ausgleichen, und trägt zugleich dem Gedanken Rechnung, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (vgl. zum Ganzen BVerfGE 116, 229 m.w.N.).

    Diese dem Schmerzengeld eigene Funktion verleiht ihm eine Sonderstellung innerhalb der sonstigen Einkommens- und Vermögensarten, der auch in der übrigen Rechtsordnung - soweit ersichtlich - durchweg durch den Ausschluss der Anrechnung auf staatliche Fürsorgeleistungen Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 116, 229 ).

  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Auch im Wohngeldrecht wird sie voll als Einkommen berücksichtigt (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe a WoGG in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 <BGBl I S. 1856>, § 10 Abs. 2 Nr. 1.5 Buchstabe a WoGG in der seit der Bekanntmachung der Neufassung des Wohngeldgesetzes vom 23. Januar 2002, <BGBl I S. 474>, geltenden Fassung und § 10 Abs. 2 Nr. 9.4 WoGG in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Wohngeldgesetzes vom 2. Januar 2001 <BGBl I S. 2>; zur früheren Rechtslage ebenso BVerwGE 101, 86 ).

    Nach der gesetzgeberischen Konzeption handelt es sich bei der Verletztenrente vielmehr um eine abstrakt berechnete Verdienstausfallentschädigung (vgl. dazu BVerwGE 101, 86 ; BGHZ 153, 113 ; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 30 ff.; Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 56 SGB VII Rn. 2 ; Sacher, in: Lauterbach, SGB VII, § 56 Rn. 5 ff. ), die ebenso wie der Arbeitslohn selbst der Sicherung des Lebensunterhalts dient.

    Dieser "tatsächliche" oder "wirtschaftliche Funktionswandel" (vgl. BVerwGE 101, 86 ; BGHZ 153, 113 ) ist jedoch nicht mit einer Zweckbestimmung durch den Gesetzgeber selbst, die allein die Privilegierung der Einnahmen im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a SGB II rechtfertigt, gleichzusetzen.

    Es kann dahinstehen, ob und wie das Bundessozialgericht und vor ihm auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 101, 86 ) gemeint haben, die besondere Schutzwürdigkeit der Empfänger von Leistungen des sozialen Entschädigungsrechtes die Ungleichbehandlung rechtfertigt.

    Sie ist von Rechts wegen nicht zur Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts bestimmt, sondern stellt eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität dar und soll zugleich die Mehraufwendungen ausgleichen, die der Beschädigte gegenüber einem gesunden Menschen hat (vgl. BVerfGE 102, 41 ; BVerwGE 101, 86 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss (vgl. BVerfGE 93, 386 ; 105, 73 ), bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ).

    aa) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 107, 27 ; 112, 164 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb nicht zu untersuchen, ob der Normgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. BVerfGE 112, 164 m.w.N.).

    Die gesetzgeberische Zweckbestimmung ist ein hinreichend gewichtiges Unterscheidungskriterium (vgl. auch BVerfGE 29, 71 ; 110, 412 ; 112, 164 ).

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich ohne Weiteres aus dem Grundgesetz und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 34, 118 ; 100, 195 ; 102, 41 ; 116, 229 ) beantworten.

    Diese Funktion der Verletztenrente wird, soweit ersichtlich, überwiegend nicht durch Auslegung aus den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch hergeleitet, sondern mit einer tatsächlichen Änderung der wirtschaftlichen, technischen und sozialen Rahmenbedingungen begründet (vgl. auch BSGE 95, 286 ), die dazu geführt habe, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei leichten oder mittelschweren Unfällen keine oder fast keine Lohneinbußen und auch bei schweren Unfällen nur teilweise Lohneinbußen verursache (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 31, unter Bezugnahme auf BVerfGE 34, 118 und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die in §§ 636 f. RVO, §§ 104 ff. SGB VII enthaltenen Regelungen in ständiger Rechtsprechung für verfassungsmäßig gehalten, ohne dass es vom Gesetzgeber eine entsprechende Zweckbestimmung verlangt hat (vgl. BVerfGE 34, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Februar 2009 - 1 BvR 3505/08 -, juris, Rn.11).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung ergänzend darauf gestützt hat, dass die Rente aus der Unfallversicherung unter den gegenwärtigen Verhältnissen ein entgangenes Schmerzensgeld aufwiege (vgl. BVerfGE 34, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4), hat es auf den tatsächlichen Funktionswandel der Verletztenrente (vgl. hierzu oben (b)) abgestellt.

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Nach der gesetzgeberischen Konzeption handelt es sich bei der Verletztenrente vielmehr um eine abstrakt berechnete Verdienstausfallentschädigung (vgl. dazu BVerwGE 101, 86 ; BGHZ 153, 113 ; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 30 ff.; Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 56 SGB VII Rn. 2 ; Sacher, in: Lauterbach, SGB VII, § 56 Rn. 5 ff. ), die ebenso wie der Arbeitslohn selbst der Sicherung des Lebensunterhalts dient.

    (b) Es ist auch nicht deshalb aufgrund von Art. 3 Abs. 1 GG geboten, die Verletztenrente als teilweise zweckbestimmte Leistung zu bewerten, weil ihr durch die fachgerichtliche Rechtsprechung und die Literatur auch die Funktion zugesprochen wird, Nichterwerbsschäden abzugelten, das heißt immaterielle Schäden auszugleichen und verletzungsbedingte Mehraufwendungen zu decken (vgl. BSGE 60, 128 ; 71, 299 ; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 30 ff.; BSG, Beschluss vom 29. November 2007 - B 13 RJ 25/05 R -, juris, Rn. 71 f.; Kranig, in: Hauck, SGB VII, § 56 Rn. 7b ).

    Diese Funktion der Verletztenrente wird, soweit ersichtlich, überwiegend nicht durch Auslegung aus den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch hergeleitet, sondern mit einer tatsächlichen Änderung der wirtschaftlichen, technischen und sozialen Rahmenbedingungen begründet (vgl. auch BSGE 95, 286 ), die dazu geführt habe, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei leichten oder mittelschweren Unfällen keine oder fast keine Lohneinbußen und auch bei schweren Unfällen nur teilweise Lohneinbußen verursache (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 31, unter Bezugnahme auf BVerfGE 34, 118 und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4).

    Ihre besondere Funktion zeigt sich auch darin, dass sie bei der Bemessung anderer staatlicher Leistungen grundsätzlich unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 102, 41 ; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 34 f.).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Werden bei der Gewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung die Empfänger anderer Sozial- oder Entschädigungsleistungen in unterschiedlicher Weise der Einkommensanrechnung unterworfen, müssen zwischen den Empfängern einer nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Leistung und den Empfängern einer nichtprivilegierten Leistung Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 100, 195 ; 116, 229 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 18).

    Für die Anrechnung von Einkommen gilt nichts anderes (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 17 f.).

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es vielmehr notwendig, aber auch ausreichend, dass das Existenzminimum gedeckt werden kann, ohne dass es auf den Rechtsgrund der Einnahme oder die subjektive Verwendungsabsicht des Hilfebedürftigen ankäme (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich ohne Weiteres aus dem Grundgesetz und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 34, 118 ; 100, 195 ; 102, 41 ; 116, 229 ) beantworten.

    Werden bei der Gewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung die Empfänger anderer Sozial- oder Entschädigungsleistungen in unterschiedlicher Weise der Einkommensanrechnung unterworfen, müssen zwischen den Empfängern einer nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Leistung und den Empfängern einer nichtprivilegierten Leistung Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 100, 195 ; 116, 229 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 18).

    Der Gesetzgeber hat allerdings bei der Gewährung von Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, grundsätzlich einen weiten Spielraum, wenn er Regelungen darüber trifft, ob und in welchem Umfang das Vermögen des Empfängers auf den individuellen Bedarf angerechnet wird (vgl. BVerfGE 100, 195 ).

  • BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94

    Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Diese Funktion der Verletztenrente wird, soweit ersichtlich, überwiegend nicht durch Auslegung aus den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch hergeleitet, sondern mit einer tatsächlichen Änderung der wirtschaftlichen, technischen und sozialen Rahmenbedingungen begründet (vgl. auch BSGE 95, 286 ), die dazu geführt habe, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei leichten oder mittelschweren Unfällen keine oder fast keine Lohneinbußen und auch bei schweren Unfällen nur teilweise Lohneinbußen verursache (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 31, unter Bezugnahme auf BVerfGE 34, 118 und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die in §§ 636 f. RVO, §§ 104 ff. SGB VII enthaltenen Regelungen in ständiger Rechtsprechung für verfassungsmäßig gehalten, ohne dass es vom Gesetzgeber eine entsprechende Zweckbestimmung verlangt hat (vgl. BVerfGE 34, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Februar 2009 - 1 BvR 3505/08 -, juris, Rn.11).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung ergänzend darauf gestützt hat, dass die Rente aus der Unfallversicherung unter den gegenwärtigen Verhältnissen ein entgangenes Schmerzensgeld aufwiege (vgl. BVerfGE 34, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4), hat es auf den tatsächlichen Funktionswandel der Verletztenrente (vgl. hierzu oben (b)) abgestellt.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Eine enge Auslegung des Begriffs der zweckbestimmten Einnahme ist auch deshalb sachgerecht, weil es das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG, das durch die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch einfach-rechtlich konkretisiert wird (vgl. insoweit BVerfGE 125, 175 ), gerade nicht gebietet, dass Einnahmen, auf die der Hilfebedürftige tatsächlich zurückgreifen kann, von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen werden.

    Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird durch die Anrechnung der Verletztenrente nicht verletzt, da den Beschwerdeführern für den im fachgerichtlichen Verfahren streitgegenständlichen Zeitraum insgesamt finanzielle Mittel in Höhe der gesetzlich vorgesehenen und weiterhin geltenden (vgl. BVerfGE 125, 175 ) Regelleistung zu Verfügung standen.

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92

    Krankenversicherung - vollständige Befreiung von der Zuzahlungspflicht -

  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 7/85

    Beitragsrecht der Ersatzkassen - Unfallbedingter Mehrausfall - Beitragssatzung -

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 6/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 76/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 86/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 RJ 25/05 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zusammentreffen von Rente aus der

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 38/04 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall -

  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 3505/08

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 104 Abs 1 S 1 SGB 7 - Zu den Anforderungen der

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06

    Kein Vergütungsanspruch einer nach § 305 Abs 1 Nr 1 InsO anerkannten

  • BVerfG, 08.01.2007 - 1 BvR 1117/03

    Abgrenzung von erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung und erlaubnispflichtiger

  • BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

  • BVerfG, 19.07.1984 - 1 BvR 1614/83
  • BVerfG, 18.02.1988 - 1 BvR 1017/87

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsgeldkürzung nach RVO § 568 Abs 8

  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion

  • OLG Brandenburg, 16.06.2009 - 10 UF 124/08

    Nachehelichenunterhalt: Einkommensersatzfunktion einer Unfallrente; zeitliche

  • VGH Hessen, 22.09.1992 - 9 UE 2489/89

    Verletztenrente nach der RVO ist anrechenbares Einkommen nach dem BSHG

  • BGH, 20.10.2016 - IX ZB 66/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Pfändbarkeit der Verletztenrente aus der

    Die Verletztenrente nach §§ 56 ff. SGB VII gleiche nur den durch Körper- und Gesundheitsschäden bedingten Einkommensverlust aus und falle deswegen nicht unter § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I (Hauck/Noftz/Häusler, aaO; Schlegel/Voelzke/Pflüger, aaO; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht/Siefert, aaO; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht/Ricke, 2016, § 56 SGB VII Rn. 2; Kohte in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., Schwerpunktbeiträge, 3., Rn. 19; vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 850i Rn. 27; Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rn. 1369a, 1378; vgl. auch BVerfG, BVerfGK 18, 377, 381).

    Nach dieser gesetzgeberischen Konzeption handelt es sich daher bei der Verletztenrente um eine abstrakt berechnete Verdienstausfallentschädigung, die ebenso wie der Arbeitslohn selbst der Sicherung des Lebensunterhalts dient (BVerfG, BVerfGK 18, 377, 384; BSG, UV-Recht Aktuell 2008, 888, 894; vgl. BVerwGE 101, 86, 89; BSGE 90, 172, 176).

    Dieser "tatsächliche" oder "wirtschaftliche Funktionswandel" ist jedoch nicht mit einer Zweckbestimmung durch den Gesetzgeber selbst gleichzusetzen (BVerfG, BVerfGK 18, 377, 384, 385; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - VI ZR 304/01, BGHZ 153, 113, 121 f).

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 54/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zusammentreffen

    Auch der Verordnungsgeber geht in § 1 Abs. 7 Alg II-V davon aus, dass es sich bei dem Taschengeld nach dem BFDG um anrechenbares Einkommen handelt (vgl jetzt auch Art. 1 Nr. 8 Buchst a) Doppelbuchst bb) des Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - BT-Drucks 18/8041, S 32 "weiterhin anzurechnen"; zur Verletztenrente: BVerfG 16.3.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - NZS 2011, 895) .
  • BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 15/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Entschädigung

    Es kann auch genügen, dass die Zweckbestimmung aus den Voraussetzungen für die Leistungsgewährung folgt, soweit sich aus dem Gesamtzusammenhang die vom Gesetzgeber gewollte Zweckbindung eindeutig ableiten lässt (zur Grundrente nach § 31 BVG als "in der Sache" zweckbestimmte Leistung BVerfG vom 16.3.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - juris RdNr 44; zu § 83 Abs. 1 SGB XII BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, RdNr 24 mwN) .

    Der immaterielle Schadensausgleich dient auch nach der Rechtsprechung des BVerfG einem anderen Zweck als der Sicherung des Lebensunterhalts (BVerfG vom 16.3.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - juris RdNr 43) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht